Hier findest du Listen mit passenden Praktikumsbetrieben:
Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahre, die an einer/einem
lernen.
Ausbildungsbetriebe in den Grünen Berufen, in forstlichen Landesbetrieben (Dienststellen des Landeszentrums Wald und des Landesforstbetriebes) und Tierarztpraxen, die überwiegend landwirtschaftliche Nutztiere betreuen, stehen als Praktikumsbetriebe zur Verfügung. Diese müssen ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ausbildungsberechtigt sein. Die Liste mit den Praktikumsbetrieben finden Sie am Ende der Seite.
Hier findest du Listen mit passenden Praktikumsbetrieben:
Die Schülerin bzw. der Schüler beantragt die Prämie.
Es ist zu beachten, dass bei unter 18-jährigen Schülerinnen und Schülern auch eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter unterzeichnen muss.
Spätestens 14 Tage nach Beendigung des Praktikums müssen noch folgende Dokumente beim zuständigen ALFF eingereicht werden:
Nach Eingang aller Unterlagen beim zuständigen ALFF gibt es einen Zuwendungsbescheid. Dies ist die schriftliche Bewilligung der Förderung. Einen Monat später erfolgt die Auszahlung.
Hier findest du alle Unterlagen, um die Praktikumsprämie zu beantragen. Einfach ausfüllen und an dein zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten schicken.
Tipp: Bitte die Formulare vor dem Ausfüllen herunterladen und mit dem aktuellen Adobe Reader öffnen. So vermeidest du Probleme mit Browsern.